BILLA – Lokalaugenscheine am 42. Tag nach Aufdeckung des Skandals um Notausgänge

BILLA Orth/Donau | Foto: DerGloeckel.eu

Was es an Sachverhaltsdarlegungen und detaillierten Erläuterungen hinsichtlich der Gesetzesbrüche seitens der zur REWE Group Austria gehörenden BILLA AG zu verlautbaren gab, haben wir bereits veröffentlicht. Auch den Stellenwert, den die für Verstöße unter anderen zur Arbeitsstättenverordnung zuständige Kontrollinstanz der Arbeitsinspektion einnimmt, haben wir beleuchtet und nachdem uns eine Führungskraft aus dem BILLA vertraulich darüber informierte, daß BILLA einige Tage vor der Entsendung von Arbeitsinspektoren einschlägig vorabinformiert wird, beschränken wir uns nunmehr der Öffentlichkeit gegenüber die dokumentierten Ergebnisse unserer laufenden Beobachtungen aufzuzeigen.

Die BILLA AG hat es mit der Art ihrer Verhaltensweise gegenüber einem auch wirtschaftlich absolut unabhängigen Medium erreicht, daß innerhalb unserer Medien eine eigene Sonderseite zu REWE eingerichtet wurde. Es ist eine der Logik folgende Maßnahme – wir betreiben nachhaltigen Journalismus und wenn Mainstream-Medien aus Angst um den Wegfall von Werbeeinnahmen sich mit kritischem Journalismus zurückhalten, so soll damit ein Gegengewicht erzeugt werden um dieses Manko auszugleichen.

Billa Notausgang Filiale Orth/Donautrotz umfangreicher Berichterstattung konnte am 7.5.09 im BILLA in 2304 Orth/Donau, Hauptstraße ein rechtswidriger Zustand beim Notausgang festgestellt und dokumentiert werden. Verbotener Weise sind Waren und ein Werbeständer vor der Notausgangstüre platziert

Die Gesetzesbrüche sind unwiderlegbar bewiesen, die Handlungsweise des zuständigen Zentral-Arbeitsinspektorates (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) mehr als fragwürdig und je länger wir auf verstellte Fluchtwege und Notausgangstüren bei BILLA stoßen umso mehr verhärtet sich aus unserer Sicht der bereits geäußerte Verdacht des Amtsmißbrauches und der Korruption. Und weil die Ignoranz des Konzerns gegenüber der Schutzbestimmungen für die Arbeitsnehmer und Konsumenten noch immer gegenwärtig ist und effizientes Handeln der staatlichen Kontrollorgane und Einrichtungen solche Zustände hätten erst gar nicht entstehen lassen dürfen, werden wir die angehäuften Fälle weiterhin laufend veröffentlichen. Dies so lange bis wir BILLA-Märkte betreten und keinerlei derartige Gesetzesbrüche mehr feststellen können.

Notausgänge verstellen und blockieren - da spreche nochmals jemand über "Hausverstand" ...Notausgänge verstellen und blockieren – da spreche nochmals jemand über „Hausverstand“ …

Alleine am 7.5.09 führten wir in 9 BILLA-Filialen in Niederösterreich und Wien Lokalaugenscheine durch, wobei wir in 8 BILLA-Märkten Gesetzesverstöße und Mißstände feststellen konnten, die hier dokumentiert sind.

2009-07-24

BILLA-Filiale in 2301 Grossenzersdorf, Lobaustraße 4

Ergebnis Lokalaugenschein Billa in Grossenzersdorf, Lobaustrasse 4 | Foto: DerGloeckel.euErgebnis Lokalaugenschein Billa in Grossenzersdorf, Lobaustrasse 4

In der BILLA-Filiale in 2301 Grossenzersdorf, Lobaustraße 4 (Filiale 09712 – 7.5.09 – 15:20 Uhr) war ein großflächiger Warenverkaufsständer direkt vor der Notausgangstüre im Innenbereich des Supermarktes plaziert.

Der § 19 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (AStV) „Anforderungen an Fluchtwege“ weist unter anderem in lit 2 wie folgt aus:

Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder unter die nach § 18 Abs. 1 erforderliche nutzbare Mindestbreite eingeengt werden.“ Unter lit 3.: „Fluchtwege dürfen nicht von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können.

Sie müssen auch jederzeit ungehindert benützbar sein, solange sich Arbeitnehmer/innen, die auf diese angewiesen sein könnten, in der Arbeitsstätte aufhalten, laut lit 4.

Um unsere Anwesenheit auch zusätzlich zu bescheinigen - die Rechnung unseres EinkaufesUm unsere Anwesenheit auch zusätzlich zu bescheinigen – die Rechnung unseres Einkaufes

2009-07-26

BILLA-Filiale in 2301 Grossenzersdorf, Wienerstraße

Feuerlöscher bei BILLA | Foto: DerGloeckel.eu

In der BILLA-Filiale in 2301 Grossenzersdorf, Wienerstraße (Filiale 09324 – 7.5.09 – 15:36 Uhr) waren direkt vor der Notausgangstüre Getränkegroßgebinde mit einem Mindestgewicht von 72 kg und direkt angrenzend vor dem Feuerlöscher weitere mit einem Mindestgewicht von 225 kg auggestapelt.

Die Aufbewahrung von Löschhilfen wie Feuerlöschern hat laut Arbeitsinspektion leicht erreichbar und gut sichtbar zu erfolgen.

Dies war auch jene BILLA-Filiale deren Notausgang noch Tage zuvor mit einem Felsbrocken blockiert warDies war auch jene BILLA-Filiale deren Notausgang noch Tage zuvor mit einem Felsbrocken blockiert war

Arbeitnehmerschutz bei BILLA - Beweismittel

2009-08-05

BILLA-Filiale in 1220 Wien Esslinger Hauptstrasse 128

auch in dieser Filiale vom BILLA im 22. Bezirk sind eklatante Rechtsbrüche festzustellen - Arbeitnehmerschutz hinter Profitgedankenauch in dieser Filiale vom BILLA im 22. Bezirk sind eklatante Rechtsbrüche festzustellen – Arbeitnehmerschutz hinter Profitgedanken

In der BILLA-Filiale in 1220 Wien Esslinger Hauptstrasse 128 (Filiale 02220 – 7.5.09 – 15:55 Uhr) waren direkt vor der Notausgangstüre (links und rechts) Getränkegroßgebinde bis hin zur Palettenwarenmenge zum Verkauf positioniert. In Anbetracht des Warenumfanges haben wir auf die Gewichtsberechnung verzichtet. Das Verkaufsdisplay mit dem Knabbergebäck, zentriert vor dem blockierten Fluchtweg, rundet das Bild in seiner Gesamtheit zum Arbeitnehmerschutz beim BILLA nur mehr ab.

Auch in dieser Filiale eine beispielhafte Wahrnehmung zum Thema Brandschutz und Löschhilfen:

Auch die Bestimmungen des Brandschutzes werden bei der BILLA AG sehr ernst genommen - wenn da nur nicht die viele Ware zum Verkauf wäre ...Auch die Bestimmungen des Brandschutzes werden bei der BILLA AG sehr ernst genommen – wenn da nur nicht die viele Ware zum Verkauf wäre …

Ein Feuerlöscher in diesem BILLA-Markt dürfte Bestandteil eines Kundensuchrätsel gewesen sein, da er hinter einem Stapel Lebensmittel versteckt gehalten wurde.

Nachweis des Besuches

2009-08-14

BILLA-Filiale in 1220 Wien Siebenbürgerstraße 4

An diesem Tag waren bei 9 aufgesuchten BILLA-Märkten in 8 Filialen die Notausgänge durch Waren blockiertAn diesem Tag waren bei 9 aufgesuchten BILLA-Märkten in 8 Filialen die Notausgänge durch Waren blockiert

In der BILLA-Filiale in 1220 Wien Siebenbürgerstraße 4 (Filiale 02222 – 7.5.09 – 16:27 Uhr) waren direkt vor der Notausgangstüre ein mannsgroßer Werbeaufsteller („BILLA sucht Lehrlinge mit Hausverstand„), ein fahrbarer Transportwagen mit Kartonagen sowie 86 Getränkegebinde positioniert.

Faksimile der Rechnung zu unserem Einkauf in dieser BILLA-Filiale

2009-08-21

BILLA-Filiale in 1220 Wien Wagramerstrasse 53

Lokalaugenschein bei BILLA

In der BILLA-Filiale in 1220 Wien Wagramerstrasse 53 (Filiale 02238 – 7.5.09 – 18:18 Uhr) waren auf der linken Seite vor der Notausgangstüre 15 Getränkegebinde mit jeweils 6 Flaschen und rechtsseitig 10 Getränkegebinde á 6 Flaschen zum Verkauf platziert. In Gesamtsumme handelte es sich um 150 Flaschen.

Entgegen der bisherigen Lokalaugenscheine in BILLA-Märkten in drei unterschiedlichen Bundesländern, kam es in der Filiale 02238 in der Wagramerstraße zu einem kurzfristigen Eklat. Ob wir eine Genehmigung zum Fotografieren hätten, lautete die Frage der Dienstnehmerin vom dortigen BILLA. Dies verneinten wir unter dem Hinweis, daß wir in Ausübung des Journalismus, der freien Presse keine Genehmigung bräuchten um zusätzlich wie in diesem Fall, eindeutige Gesetzesbrüche hinsichtlich des Zustandes des Notausganges und der Fluchtwege zu dokumentieren. Die Filialleiterin, der gegenüber sich unser Mitarbeiter als Presseangehöriger legitimierte und zusätzlich eine Oberbekleidung mit „Presse“-Kennzeichnung trug, forderte jedoch die Aushändigung des Presseausweises. Die Entgegnung, daß sich die Dienstnehmerin gerne alle darin enthalten Angaben abschreiben könne, aber der Ausweis nicht in „private“ Hände gegeben werden würde, brachte sie in Rage. Sie könne gerne die Polizei herbeiholen, der würde der Ausweis dann erforderlichen Falls zur Überprüfung ausgehändigt werden, solle es aber zeitgleich nicht verabsäumen den Grund für die Anwesenheit eines Medienvertreters, nämlich wegen festgestellter Gesetzesbrüche hinsichtlich der Arbeitsstättenverordnung anzugeben. Dann verschwand sie erbost in einem Betriebsraum.

BILLA Filiale auf der Wagramerstrasse 53 - eindeutiger GesetzesbruchBILLA Filiale auf der Wagramerstrasse 53 – eindeutiger Gesetzesbruch

Die Lautstärke die ihrerseits an den Tag gelegt wurde, war nicht nur übermäßig laut, sondern entbehrte ihr Verhalten auch der Sachlichkeit und war von Emotionen behaftet. Der Vorfall erregte verständlicher Weise die Aufmerksamkeit bei den anwesenden Kunden. Diese erfuhren im Zuge der Abläufe die Fakten, daß BILLA auf den Arbeitnehmer- und Konsumentenschutz pfeift, da ein Abriß der alleine am heutigen Tage aufgesuchten Supermärkte schon reichte um mehr als nur Verwunderung bei den Kunden hervorzurufen. „Wer denkt schon an Notausgänge und Fluchtwege beim Einkauf?“, war in verwundertem Tonfall zu vernehmen.

Bei jedem Lokalaugenschein lassen wir BILLA verdienen - und belegen zusätzlich mit einer Rechnung unseren Lokalaugenschein. Wie sagte der Vertreter des Zentral-Arbeitsinspektorates: Wir haben oftmals Beweismangel ... - DER GLÖCKEL nie - woran das wohl liegen mag?Bei jedem Lokalaugenschein lassen wir BILLA verdienen – und belegen zusätzlich mit einer Rechnung unseren Lokalaugenschein. Wie sagte der Vertreter des Zentral-Arbeitsinspektorates: Wir haben oftmals Beweismangel … – DER GLÖCKEL nie – woran das wohl liegen mag?

Jedenfalls ersuchte die Filialleiterin dann unseren Mitarbeiter zum Telefon zu kommen und es folgte ein längeres Gespräch mit dem Bereichsleiter vom BILLA. Finalisiert wurde dieser Lokalaugenschein indem der Bereichleiter seine Filialleiterin aufforderte noch während unserer Anwesenheit den Bereich vor dem Notausgang vollständig zu Räumen, man entschuldigte sich auch für die Forderung der Aushändigung des Ausweisdokumentes und die Filialleiterin merkte in ihrer persönlichen Entschuldigung an: „Es tut mir wirklich leid, Sie wissen ja gar nicht, was wir so alles mitmachen müssen.“ Sie berichtete von einer Rauferei, die zuvor am Kundenparkplatz zwischen einem Lieferanten und einem Kunden vor sich ging. (Anmerkung: Die Namen der BILLA-Dienstnehmer sind selbstverständlich evident)

EV 2009-08-22

BILLA-Filiale in 1220 Wien Konstanziagasse 60-62

Notausgang beim BILLA als BÜRO gekennzeichnet – Feuerlöscher im Verborgenen

Brandschutz Billa | Foto: DerGloeckel.euAls Büro getarnter NOTAUSGANG beim BILLA

In der BILLA-Filiale in 1220 Wien Konstanziagasse 60-62 (Filiale 02246 – 7.5.09 – 18:44 Uhr) war vorerst gar kein Notausgang zu finden. Lediglich eine Türe mit der Aufschrift BÜRO konnte angetroffen werden. Neben dieser Türe war ein mannshoher Werbeaufsteller positioniert, hinter diesem einmal mehr war ein Feuerlöscher versteckt, am Boden ein zusammengeklappter Warenverkaufskorb und eine Leerkiste. Auf Nachfrage bei der Filialleiterin erfuhren wir, daß es sich bei der als BÜRO gekennzeichneten Türe um den NOTAUSGANG handelt. Warum dieser NOTAUSGANG nicht mit den entsprechenden gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen ist und die irreführende Aufschrift BÜRO aufweist, beantwortete die Dienstnehmerin damit, daß diese Kennzeichnung noch nicht vorgenommen wurde. Dieser BILLA wäre neu. Das führte zur logischen Nachfrage, wie lange es diese Filiale schon gäbe, worauf die BILLA-Dienstnehmerin antwortete „Ein dreiviertel Jahr“!

Die vergrößerte Ausschnittsdarstellung des als BÜRO gekennzeichneten NOTAUSGANGES beim BILLADie vergrößerte Ausschnittsdarstellung des als BÜRO gekennzeichneten NOTAUSGANGES beim BILLA

Die Ausstattungsvorschriften für Betriebe werden auch in der Betriebsanlagengenehmigung (-bewilligung) festgehalten. Darin befinden sich auch die taxativ aufgelisteten Punkte, die das Unternehmen zu erfüllen habe. Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Notausgängen aber auch den Brandschutz betreffenden Punkte sind darin ebenso enthalten. Unseren Informationen und Erfahrungen zur Folge wird die Einhaltung der darin vorgenommenen Auflagen vor Betriebsöffnung, bei der Betriebsabnahme überprüft und kontrolliert. Bei den „Kollegen“ vom BILLA, wie es der leitende Beamte des Zentral-Arbeitsinspektorates, Josef KERSCHHAGL formulierte, dürfte tatsächlich Vieles anders laufen, als bei anderen Betrieben. Nicht zuletzt runden für uns solche Gegebenheiten das Gesamtbild zum Amtsmißbrauch und der Korruption Arbeitsinspektion/BILLA (REWE) ab.

Dr. Eva-Elisabeth SZYMANSKI, als Behördenleiterin der Zentral-Arbeitsinspektion kann aus unserer Sicht diesen Vorwurf in Abrede stellen so oft sie will, doch die Fakten sind unwiderlegbar. So kann BILLA ebenso ungeniert einen Supermarkt über einen Zeitraum von einem ¾ Jahr betreiben bei dem ein NOTAUSGANG als BÜRO gekennzeichnet ist, Verkaufsprodukte oftmals vor Feuerlöschern positionieren, weil die Warenpräsentation doch ein paar Euro Mehreinnahmen bringt als ein sichtbarer Feuerlöscher, der nur Verkaufsfläche verstellt. Und genauso verhält es sich mit den Waren vor den Notausgängen: Lieber mehr verkaufen als den gesetzlichen Erfordernissen in Punkto Arbeitnehmerschutz (Konsumentenschutz) nachzukommen.

Jeder Quadratzentimeter für Möglichkeiten Geld zu verdienen - Schutz für Gesundheit und Leben von Menschen im HintergrundJeder Quadratzentimeter für Möglichkeiten Geld zu verdienen – Schutz für Gesundheit und Leben von Menschen im Hintergrund

Bevor in der Antike sich Sklavenhändler auf Schiffen mit Sklaven erwischen ließen als der Sklavenhandel verboten war, haben sie die Klappen des doppelten Bodens im Schiff geöffnet und die Sklaven sind durch das Gewicht ihrer Ketten auf den Meeresgrund gezogen worden und elendiglich verreckt. Bevor die BILLA AG von sich aus den Arbeitnehmerschutz ernst genommen hätte, hätte innerhalb dieses Konzerns auch entweder Kunden oder Dienstnehmer erst elendiglich verrecken müssen.

Zusätzlicher Nachweis über unsere Anwesenheit, dem durchgeführten LokalaugenscheinZusätzlicher Nachweis über unsere Anwesenheit, dem durchgeführten Lokalaugenschein

2009-08-23

BILLA-Filiale in 1220 Wien, Hausgrundweg 55

BILLA am Hausgrundweg 55 in Wien - gewohnte Bilder - das Arbeitsinspektorat läßt gewährenBILLA am Hausgrundweg 55 in Wien – gewohnte Bilder – das Arbeitsinspektorat läßt gewähren

In der BILLA-Filiale in 1220 Wien, Hausgrundweg 55 (Filiale 02766 – 7.5.09 – 18:51 Uhr) waren direkt vor dem Notausgang ein fast schon für diese Stelle im BILLA als obligatorisch zu bezeichnender mannshoher Werbedisplay aufgestellt und eine Leiter abgestellt.

Faksimile unserer Rechnung als zusätzlicher Nachweis über den durchgeführten LokalaugenscheinFaksimile unserer Rechnung als zusätzlicher Nachweis über den durchgeführten Lokalaugenschein

2009-08-24

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