Zum BILLA-Skandal: Sachverhaltsdarstellung an die Korruptionsstaatsanwaltschaft

Warenverkaufsflächen gehen bei BILLA vor Arbeitnehmerschutz - lt. vertraulicher Quelle wird BILLA vor Kontrollen des Arbeitsinspektorates vorabinformiert

Auch am 76. Tag, nachdem die Konzernsprecherin der zur REWE Group Austria gehörenden BILLA AG, Frau Mag. Corinna TINKLER, von uns über die Feststellungen der Gesetzesbrüche bei der Beschaffenheit der Notausgänge und Fluchtwege informiert wurde, haben wir bei einem weiteren Lokalaugenschein wie folgt festgestellt: In der BILLA-Filiale in 2410 Hainburg (NÖ) Landstraße 120 (Filiale 09555 – 10.6.09 – 19:40 Uhr) waren direkt vor der Notausgangstüre über 34 Verkaufseinheiten zu je 24 Getränkedosen mit einem Füllvolumen von je 0,5l, in Summe somit über 400kg, zum Verkauf aufgestapelt. Eine ordnungsgemäße Benützung des Notausganges und Fluchtweges war somit unmöglich.

Der § 19 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (AStV) „Anforderungen an Fluchtwege“ weist unter anderem in lit 2 wie folgt aus:

„Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder unter die nach § 18 Abs. 1 erforderliche nutzbare Mindestbreite eingeengt werden.“ Unter lit 3.: „Fluchtwege dürfen nicht von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können.“ Sie müssen auch jederzeit ungehindert benützbar sein, solange sich Arbeitnehmer/innen, die auf diese angewiesen sein könnten, in der Arbeitsstätte aufhalten, laut lit 4.

Der Aufdeckung des BILLA-Skandals ging eine investigative Recherche voran, die durch vor Notausgangstüren parkende Dienstnehmer vom BILLA ausgelöst wurde. Bis zum heutigen Tage hat die BILLA AG keine Stellungnahme zu der Sachverhaltsdarstellung abgegeben. Das Zentral-Arbeitsinspektorat war in die Recherchen eingebunden und war schon vor unseren Rechercheergebnissen laut Eigenangaben über die Gesetzesbrüche in Kenntnis; Herr J. KERSCHHAGL vom Arbeitsinspektorat bezeichnete diese als „Problem“, über das mit dem „Kollegen“ des BILLA Rücksprache gehalten wird.

Seit der ersten Reportage zu dieser Aufdeckung im März 09 haben wir in Summe über 50 Lokalaugenscheine in BILLA-Märkten in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und dem Burgenland vorgenommen. In nur sechs Fällen konnten wir unverstellte Notausgänge und Fluchtwege wahrnehmen. In Anbetracht der Bedeutung und Wichtigkeit dieser elementaren Arbeitnehmerschutzbestimmungen beurteilen wir solche Zustände als kriminell.

Arbeitnehmerschutz bei der Billa AG

Wie bereits angekündigt, werden wir nun abschließend der Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermitteln. Auch wenn wir den Namen unserer vertraulichen Quelle aus der BILLA AG nicht preisgeben, weil der Person Quellenschutz zugesichert wurde, sind wir der Ansicht mit den ausführlichen Dokumentationen der vergangenen Monate genügend Indizien vorlegen zu können, die den aus unserer Sicht bestehenden Korruptionsverdacht unter Berücksichtigung der Angaben des Informanten begründet. (Siehe: „Causa BILLA führt nun zum Verdacht des Amtsmißbrauches beim Arbeitsinspektorat„).

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