Behördenleiterin Dr. Szymanski vom Arbeitsinspektorat kontert zum BILLA-Skandal

Im Zuge der Aufdeckung eklatanter Gesetzesbrüche betreffend u.a. der Arbeitsstättenverordnung, hinsichtlich nicht benutzbarer FLUCHTWEGE und NOTAUSGÄNGE bei und in BILLA-Supermärkten, wurde die Behördenleiterin des Zentral-Arbeitsinspektorates, Sektionschefin Dr. Eva-Elisabeth SZYMANSKI mit den Angaben einer BILLA-Führungskraft konfrontiert. Diese teilte, wie bereits publiziert, mit, daß BILLA Vorabinformationen über Kontrollen des Arbeitsinspektorates erhält und sich auf diese staatlichen „Überprüfungen“ zeitgerecht einstellt.

Obwohl das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL die für Montag, den 20.4.09 abends geplante Publizierung der Exklusivreportage zur Causa BILLA auf den nächsten Tag verschob, weil innerhalb der gesetzten Frist zur Abgabe der Stellungnahme, diese nicht eintraf, langte SZYMANSKI´s Reaktion erst nach Reportagenveröffentlichung am 21.4. abends ein.

Die Behördenleiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat (BMASK) teilt zu dem Vorwurf des Verdachtes auf Amtsmißbrauch wegen erteilter Vorabinformationen an die zur REWE Group Austria gehörende BILLA AG, über Betriebskontrollen wie folgt mit (Den vollständigen Text der Presseanfrage können Sie hier lesen):

Dr. Eva-Elisabeth SzymanskiFaksimile aus der Stellungnahme der Behördenleiterin Dr. Eva-Elisabeth SZYMANSKI

„Zu Ihrem E-Mail vom 18.04.2009 nehme ich Stellung wie folgt: Ihre unhaltbaren Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Arbeitsinspektion, aus deren angeblichem Verhalten Sie den Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt ableiten, weise ich als Leiterin der Arbeitsinspektion auf das Schärfste zurück. Weder „Bestechung, Geschenkannahme oder sonst jegliche Art von Korruption“ bestimmen die Vorgangsweise der Arbeitsinspektor/innen, sondern ausschließlich ihr gesetzlicher Auftrag, die Einhaltung der dem Schutz der Arbeitnehmer/innen dienenden Rechtsvorschriften und behördlichen Verfügungen zu überwachen.

Ich fordere Sie daher auf, mir die „protokollierten Angaben einer Führungskraft von BILLA“ zu übermitteln, andernfalls ich davon ausgehen würde, diese seien nicht existent, was den Verdacht auf Verleumdung nahe legen würde.“

DER GLÖCKEL reagierte prompt und übermittelte unter Verweis auf die in der Reportage enthalten Angaben den Direktlink zu der entsprechenden Veröffentlichung.

Welche verantwortungslosen Zustände, nach unserer Auffassung die bisherige „Arbeitsweise“ der Arbeitsinspektion mitzuverantworten hat, werden wir nunmehr mit weiteren Fallbeispielen dokumentieren.

Todesfalle NOTAUSGANG bei BILLA

Am 22.4.09 führten wir weitere Begutachtungen von BILLA-Filialen hinsichtlich des Zustandes von NOTAUSGÄNGEN und FLUCHTWEGEN durch. Um 17:15 Uhr dokumentierten wir im BILLA-Supermarkt, Filiale 00335 in 1030 Wien, Leberstrasse 2-4 folgenden Zustand:

Gesetzesbruch von Billa

BeweismittelBeleg für den Besuch der BILLA-Filiale in Wien

Das Bundesgesetz, die Arbeitsstättenverordnung (AStV) verbietet nicht nur, daß Gegenstände vor NOTAUSGÄNGEN plaziert werden dürfen, sondern auch explizit, daß sich im angrenzenden Bereich keine Waren oder sonstigen Gegenstände befinden dürfen, die leicht umstürzen können.

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