Knalleffekt zu den aufgedeckten Gesetzesbrüchen innerhalb des zur REWE Group Austria gehörenden BILLA-Konzerns: Nach investigativer Recherche deckten wir gravierende Gesetzesverstöße innerhalb von BILLA auf. Es wurde nicht nur die Feststellung gemacht, daß Dienstnehmer der Supermarktkette mit ihren Kfz als Dauerparker vor Notausgängen stehen, sondern innerhalb der Märkte Waren und Werbemittel die Notausgänge und Fluchtwege blockieren. Im Brandfall und bei anderen Panikausbrüchen können solche Zustände Menschenleben fordern. Dies veröffentlichten wir am 31.3.09 und führten nach Gesprächen mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat weitere Filialbegutachtungen durch. Auch in Folge waren keine Veränderungen der Zustände bei BILLA festzustellen.
Am 6.4.09 wurde mit dem ausgewiesenen Sachbearbeiter des Zentral-Arbeitsinspektorates (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz), Herrn J. KERSCHHAGL ein Gespräch zu den Mißständen bei BILLA geführt. Der Beamte überraschte darin mit der Aussage, daß er bereits mit dem KOLLEGEN (!) von BILLA, den er namentlich anführte, unmittelbar nach der Veröffentlichung der Reportage gesprochen habe. Er führte aus, daß die Problematik bereits bekannt sei und BILLA auch bereits „viele Strafen ausgefaßt hätte“. Es mangele allerdings oftmals an Beweismitteln, die die von uns aufgezeigten Sachverhalte beweisen würden.
BILLA-Dienstnehmer parkt vor Notausgang v.o.n.u.: 9.4.09 08:36 Uhr – 10:27 Uhr – 16:35 Uhr
So weit, so gut. Wir erweiterten die Begutachtung und Beobachtung der BILLA-Filialen und annähernd 3 Wochen, nachdem die Konzernsprecherin von der REWE Group Austria, Frau Mag. Corinna TINKLER über die Feststellungen informiert wurde, gibt es keinerlei Veränderungen. Bis auf eine einzige Ausnahme sind die Mißstände in allen begutachteten BILLA-Märkten weiterhin existent (Unterschiedliche Bundesländer / unterschiedliche politische Bezirke).
Am Samstag, den 18. April 09 platzte dann regelrecht eine Bombe. Während einer Zusammenkunft mit einer leitenden Führungskraft vom BILLA, der Quellenschutz zugesichert wurde, konnte in Erfahrung gebracht werden, daß BILLA Vorabinformationen über Kontrollen des Arbeitsinspektorates erhält. Der leitende Mitarbeiter teilte dazu wörtlich wie folgt mit:
„Wir werden etwa 2 bis 3 Tage zuvor informiert, wenn der Arbeitsinspektor oder andere Kontrollen kommen. Dann richten wir alles so her, wie es sein soll und nach 2 bis 3 Tagen nach der Kontrolle stellen wir die Sachen wieder hin.“ Die Notausgänge und Fluchtwege werden dann extra für die Kontrollen freigemacht und anschließend die Ware wieder dort hingestellt. „Das Problem ist Folgendes: Wir bekommen so viel Ware, daß wir gar nicht wissen, wo wir sie hinstellen sollen“
Notausgänge bei anderen Filialen des BILLA – v.l.n.r.: 11.4.09 – 18.4.09 – 11.4.09
In Anbetracht dieser u.a. gemachten Angaben erscheint dann so Manches als verständlich und nachvollziehbar:
1. Daß BILLA auch nach Wochen nicht reagierte und den gesetzmäßigen Zustand in seinen Märkten herstellte;
2. Daß der zuständige Sachbearbeiter im Zentral-Arbeitsinspektorat den zuständigen Refernten bei BILLA als KOLLEGEN titulierte und
3. daß BILLA sich nicht Sorgen machen müßte, daß angesichts der offensichtlich bestehenden „Zusammenarbeit“ mit der staatlichen Kontrollbehörde wirklich restriktive Maßnahmen zu befürchten wären.
4. Auch erscheint es vollkommen logisch, daß das Arbeitsinspektorat keine Beweismittel vorliegen hat, wenn Kontrolltermine zuvor an den zu überprüfenden BILLA-Konzern mitgeteilt werden.
Man gewinnt auch den Eindruck, daß die vom Vertreter des Zentral-Arbeitsinspektorates genannten „viele Strafen“ nur der Kosmetik dienen, da das damit grundsätzlich beabsichtigte Erreichen, der Herstellung der gesetzmäßigen Zustände, nicht erzielt wird und wurde. Auch „Placebos“ genannt, um vielleicht auch im Falle des Falles sich auf diese Bestrafungen berufen zu können.
Aus unserer Sicht sind durch ein staatliches Kontrollinstrumentarium an einen Konzern vorab bekanntgegebene Inspektionen hinsichtlich der Einhaltung von Arbeitsnehmerschutzbestimmungen, sowie auch denjenigen Bestimmungen, die Konsumenten betreffen, ein eklatanter Mißbrauch der Amtsgewalt. Solche Vorgangsweisen führen jegliche seriöse Überprüfung ad absurdum.
Aus diesem Grunde wurde der obersten Leiterin des Zentral-Arbeitsinspektorates, Sektionschefin, Frau Dr. Eva-Elisabeth SZYMANSKI folgende Sachverhaltsschilderung inkl. unserer Schlußfolgerungen mit dem Ersuchen um Stellungnahme übermittelt
Arbeitnehmer- & Konsumentenschutz bei BILLA – Suizid des HAUSVERSTANDES – v.o.n.u.: 10.4.09 08:13 Uhr – 10:05 Uhr – 10:42 Uhr
PRESSEANFRAGE: Verdacht auf Mißbrauch der Amtsgewalt durch Mitarbeiter des Arbeitsinspektorates
Im Zusammenhang mit der Aufdeckung eklatanter Mißstände und Gesetzesbrüche bei der zur REWE Group Austria gehörenden BILLA-Kette wird Ihnen folgender Sachverhalt hiermit zur Kenntnis gebracht zu dem wir Sie um Stellungnahme ersuchen:
Laut protokollierter Angaben einer Führungskraft von BILLA werden die Filialen etwa 2 bis 3 Tage VOR einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat seitens des BILLA-Managements informiert. Darauf werden dann u.a. alle Fluchtwege freigemacht und auch vor den Notausgängen plazierte Waren und Werbemittelständer entfernt. Nach der vorgenommenen „Kontrolle“ durch die Mitarbeiter der jeweiligen Arbeitsinspektorate, werden wieder 2-3 Tage danach sowohl die Waren als auch die Werbemittel wieder direkt vor den Notausgangstüren plaziert.
Schon in einem Gespräch mit Ihren Mitarbeiter, Herrn Josef KERSCHHAGL, war es aus journalistischer Sicht auffallend, daß dieser im Zusammenhang mit nachgewiesenen Gesetzesbrüchen bei BILLA u.a. Folgendes von sich gab: „Ich habe mit dem Kollegen (!) vom BILLA, Herrn [XXX] schon darüber gesprochen“ und weiters: „Die Problematik ist bereits bekannt“. Bei Notausgängen, die nicht benützt werden können, von einer PROBLEMATIK zu sprechen und anzumerken, daß BILLA bereits Strafen bekommen hätte, läßt den Schluß zu, daß Ihre Behörde offensichtlich nicht mit der angebrachten und notwendigen Wehemenz vorgeht. Wie wäre es sonst möglich, daß wir mittlerweile bei zahlreichen begutachteten BILLA-Filialen in unterschiedlichen Bundesländern und politischen Bezirken bis dato nur eine Einzige feststellen konnten, die den gesetzlichen Erfordernissen hinsichtlich der Fluchtwege und Notausgänge entspricht?
Werte Frau Szymanski – mit den Angaben der Führungskraft, unter Berücksichtigung des Gesamtbildes des Falles, welches Sie sich bitte selbst aus den bereits veröffentlichten Reportagen bilden mögen, leite ich einen Mißbrauch der Amtsgewalt ab. Jegliche staatliche Kontrolle, die in derart vorangekündigter Form durchgeführt wird, führt den Zweck, die Überprüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen sowie den der Konsumenten ad absurdum. Im Resultat heißt dies, daß eine staatliche Kontrollbehörde die Gefahr für Leib und Leben von Menschen bewußt in Kauf nimmt, wobei beispielsweise im Falle eines Brandausbruches Menschen zu Tode kommen würden. Ob Bestechung, Geschenkannahme oder sonst jegliche Art von Korruption zur Vorabinformation über bevorstehende Kontrollen an den BILLA-Konzern führte, werden die jeweiligen zuständigen Behörden zu klären haben.“
Werbeständer und Warenständer vor einem NOTAUSGANG dokumentiert am 9.4.09 bei BILLA
Bis zum Redaktionsschluß traf keine Antwort oder Stellungnahme seitens der Behördenleiterin ein. Der Korruptionsstaatsanwaltschaft wird nun unsererseits eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Wir werden weiter über den Verlauf berichten.
102104
2 comments for “Causa BILLA führt nun zum Verdacht des Amtsmißbrauches beim Arbeitsinspektorat”