Katastrophale Zustände betreffend der Notausgänge bei BILLA

Man kann in Anbetracht der folgenden dargelegten Feststellungen den Eindruck gewinnen, daß, je größer ein Konzern ist, desto gewisser er sich sein kann, daß Kontrollmechanismen sowohl staatlicher Seite, als auch durch große Medien nicht den Umfang und die Intensität beinhalten, dem kleinere Unternehmen und Einrichtungen ausgesetzt sind. Die Verstrickungen durch Werbeeinnahmen zwischen Massenmedien und Konzernen, wie in diesem Fall der REWE-Gruppe garantieren, quasi unbehelligt schalten und walten zu können, wie es beliebt. Und je mächtiger und einflussreicher ein Konzern ist, desto mehr Druck kann er auf Politik und in weiterer Folge auch auf staatliche Stellen ausüben. Die „Drohung“ von Personalabbau und Betriebsverlagerungen sind, medial verbreitet, ja bestens bekannt …

Billa AG: Umsetzung der ArbeitsstättenverordnungBILLA-Dienstnehmer wurden als Dauerparker vor dem NOTAUSGANG identifiziert

Vor einiger Zeit ist uns ein direkt vor einem Notausgang eines großen BILLA Marktes abgestelltes Kraftfahrzeug ins Auge gestochen. Dies deshalb, weil auf dem Asphalt ein unübersehbares weißes Kreuz genau den Bereich markierte, auf dem aus Sicherheitsgründen kein Fahrzeug abgestellt sein dürfte. Nun denn – scheinbar ein BILLA-Kunde, der aus Unachtsamkeit sein Fahrzeug auf dieser Fläche für die Dauer des Einkaufens parkte. Doch seltsam, jedes Mal beim Vorbeifahren war diese Austrittsfläche des Notausganges verparkt und dies auffallend mit immer wieder mit denselben Autos. Wir observierten darauf den Bereich und wurden investigativ tätig, um festzustellen, wer diese „Parksünder“ denn seien. Das, was BILLA als Wasser predigt, nämlich den Hausverstand einzusetzen, konsumieren die eigenen Dienstnehmer offensichtlich als Wein. Niemand anderer als die eigenen Dienstnehmer standen Tag für Tag vor dem Notausgang und blockierten diesen somit durchgehend. Als dieses Resultat feststand, begutachteten wir aus reinem Interesse auch die Innenseite des Fluchtweges und der Notausgangstüre hinsichtlich dessen Beschaffenheit.

Vorerst fürchtend, dass beispielsweise im Brandfall Arbeitnehmer der zur REWE Gruppe Austria gehörenden BILLA-Kette sowie Kunden des Supermarktes die Türe des Notausganges nicht vollständig öffnen könnten um ins Freie zu gelangen, wurden „beseitigt“. Dies deshalb, weil alleine innerhalb des BILLA der Notausgang mit Stapeln von Getränkedosen mit einem Gewicht von etwa 400kg sowie einem mannsgroßen Werbeständer „zubetoniert“ war. Beim Ausbrechen einer Panik im Beispielsfall eines Feuers wird niemand in der Lage sein, mit der Räumung dieser Fläche kostbare Zeit zu verlieren. Wer einen Panikausbruch schon selbst einmal miterlebt hat, der weiß, daß in diesem eklatanten Gesetzesbruch der Arbeitsstättenverordnung Menschen zu Tode kommen werden.

Billa sagt der HausverstandTodesfalle Notausgang – doch BILLA, sagt der Hausverstand

Wie uns das „oberste Arbeitsinspektorat„, Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mitteilte, sind die einschlägigen Rechtsnormen in der Arbeitsstättenverordnung verankert. § 19 Abs. 1 AStV „Anforderungen an Fluchtwege“ weist unter anderem in lit 2 wie folgt aus:

„Fluchtwege dürfen nicht verstellt oder unter die nach § 18 Abs. 1 erforderliche nutzbare Mindestbreite eingeengt werden.“ Unter lit 3.: „Fluchtwege dürfen nicht von Gegenständen begrenzt werden, die leicht umgestoßen oder verschoben werden können.“

Sie müssen auch jederzeit ungehindert benützbar sein, solange sich Arbeitnehmer/innen, die auf diese angewiesen sein könnten, in der Arbeitsstätte aufhalten beinhaltet lit 4.

Papier ist bekanntlich geduldig. Und weil in dieser Filiale vom BILLA gegen die Arbeitsstättenverordnung so gravierend verstoßen wird, wollten wir uns ein Bild davon machen ob es sich um einen Einzelfall handelt oder nicht.

Wir begutachteten darauf weitere drei Filialen des Konzerns. In Summe wurden in zwei Bundesländern (und das in vier politischen Bezirken) vier BILLA-Supermärkte aufgesucht. Das Ergebnis ist schockierend, da es nur einen einzigen von vier Märkten gab, wo der Notausgang und Fluchtweg unter Heranziehung der Arbeitsstättenverordnung nicht zu beanstanden war.

Ob mannshohe Stapel von Küchenrollen neben und vor der Notausgangstüre, ständig aufgestellte Werbeständer, die auch schon mal bei Warenanlieferungen zur Seite gedreht werden oder eben die eigenen Dienstnehmer, bei denen der Hausverstand aussetzte – krass. Gravierende Zustände, die nicht nur dem Gesetz, sondern jeglicher Vernunft zuwiderlaufen.

Der Redaktion ist bekannt, dass Konzerne wie REWE Führungskräfte im mittleren Management beschäftigt, die eigene lokal zugewiesene Bereiche zu kontrollieren und zu betreuen haben. Dies ist auch der Grund dafür, dass wir in unterschiedlichen Bundesländern und politischen Bezirken Filialen aufsuchten. Um alleine schon dem Aspekt vorzubeugen, dass die Schuld für festgestellten Missstände einer Einzelperson in die Schuhe geschoben werden könne. Der Konzern ist offensichtlich bemüht, jeden Quadratzentimeter Marktfläche zur Profitmaximierung auszunutzen. Arbeitnehmer- und Konsumentenschutz sind hier offensichtlich zweitrangig.

investigative Recherche bei REWEinvestigative Recherche enttarnte BILLA-Dienstnehmer als Dauerparksünder

Dies hat uns veranlasst, eine Sachverhaltsdarstellung mit der zeitgleich verbundenen Aufforderung zur Stellungnahme mit Fristsetzung an die Konzersprecherin der REWE Group Austria AG, Frau Mag. Corinna TINKLER, zu richten, die folgende Fragen beinhaltete:

1. Wie ist es möglich, unter der Voraussetzung, daß Ihr Konzern Mitarbeiter über einschlägige Schutzbestimmungen schult, daß BILLA-Dienstnehmer ihre privaten Kraftfahrzeuge direkt vor dem Notausgang über die Dauer ihrer Arbeitszeit parken?

1.1. Wenn derartige Schulungen und Informationsveranstaltungen Ihrer Dienstnehmer nicht stattfinden sollen, warum nicht?

2. Warum achtet Ihr Führungspersonal nicht auf die Freihaltung der Notausgänge und führen regelmäßige Kontrollen im Sinne des Betriebsschutzes und des Schutzes der Konsumenten durch? (Unsere Beobachtungen wurden über einen längeren Zeitraum vorgenommen)

3. Wie steht Ihr Konzern zu diesen von uns gemachten Feststellungen?

4. Was beabsichtigt Ihr Unternehmen gegen solche Zustände zu unternehmen?

Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, teilen wir Ihnen vorab mit, daß keine Vorabinformation über die Standorte der begutachteten BILLA-Filialen erfolgt. Es wird Ihnen nur mitgeteilt, daß es sich um 4 Filialen in zwei Bundesländern in vier unterschiedlichen politischen Bezirken gehandelt hat.

Es soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass es bereits im Vorfeld zu „Kommunikationsschwierigkeiten“ mit der Pressestelle von der BILLA AG/REWE kam. Eine zusammenhängende Anfrage, ob die Beschäftigten der „BIG-Imbiß-Stände“ bei BILLA beschäftigt wären, blieb unbeantwortet, bis wir mehrfach fernmündlich urgierten. Dann kam die Mitteilung, daß diese Anfrage gar nicht eingetroffen sei … Erst dann sah man sich veranlasst zu antworten.

Ob BILLA / REWE nun eine Stellungnahme abgeben wird oder nicht, bleibt abzuwarten, jedenfalls haben wir bereits ein Vorabgespräch mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geführt, ohne den Namen der Handelskette zu nennen und zugesichert, dass wir der Behörde den Veröffentlichungshinweis zeitgleich mit dem Online-Gang zusenden.

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2009-03-31

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