Todesfalle FLUCHTWEG – Tatort BILLA

Todesfalle BILLA-Notausgang | Foto: DerGloeckel.eu

Auch am 30. Tag nach Konfrontation der zur REWE Group Austria gehörenden BILLA AG hinsichtlich der eklatanten Gesetzesbrüche der Arbeitsstättenverordnung, die dem Schutz der Dienstnehmer und Konsumenten dient, dokumentieren wir ein weiteres Beispiel von TODESFALLE. Am 22.4.09 um 13:45 Uhr konnten wir bei BILLA, der Filiale 02907 in 1100 Wien, Wienerbergstrasse 11 folgende Feststellungen machen:

Entgegen des § 19 Abs. 1 AStV (Arbeitsstättenverordnung) waren direkt vor dem Notausgang in Summe 15 Kisten Mineralwasser mit einem Fassungsvolumen von jeweils 12 Flaschen aufgestapelt. Davon waren 14 Kisten voll bestückt und in der 15. drei Flaschen enthalten. Das errechnete Gewicht dieser rechtswidrig plazierten Waren beläuft sich auf annähernd 300kg. (~1,6kg pro Flasche und ~1,8kg pro leerem Träger). Zusätzlich waren die Gebindeeinheiten so vor dem NOTAUSGANG aufgestellt, daß ein Öffnen der Türe im Anlaßfall nicht möglich war. Die Türklinke befindet sich auf der Seite auf der die Mineralwasserkisten aufgestapelt sind.

Arbeitnehmerschutz - Fluchtweg bei BILLA versperrt | Foto: DerGloeckel.eu

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Angaben einer BILLA-Führungskraft, die uns im Zuge eines Interviews mitteilte, daß BILLA Vorabinformationen über Kontrollen des Arbeitsinspektorates erhält, die Fluchtwege und Notausgangstüren vor diesen freimacht und nach Abschluß der Kontrollen wieder verstellt. Dies ergibt aus unserer Sicht den Verdacht des Amtsmißbrauches.

Es wird für jeden Betrachter klar erkennbar sein, daß beispielsweise im Falle eines Brandausbruches und einer anzunehmenden Panik, solche Zustände dazu führen, daß Menschen zu Tode kommen. 300kg Getränkekisten im Falle eines Ansturmes auf den einzigen NOTAUSGANG zur Seite zu schaffen ist ein Ding der Unmöglichkeit!

Beweismittel BILLA-Causa

Die BILLA AG hat keine Stellungnahme zu den Gesetzesbrüchen abgegeben und keine Auskunft zu der Anzahl der in Österreich existenten Filialen erteilt, dennoch sind wir in Kenntnis darüber, daß diese bei knapp über 1000 liegt. DER GLÖCKEL überprüft mittlerweile in drei Bundesländern BILLA-Supermärkte hinsichtlich der NOTAUSGÄNGE und FLUCHTWEGE.

Auszug aus dem Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG):

§ 3 Abs. 1 Die Arbeitsinspektion ist die zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Arbeitnehmer/innen berufene Behörde. Sie hat durch ihre Tätigkeit dazu beizutragen, daß durch geeignete Maßnahmen ein möglichst wirksamer Arbeitnehmerschutz erreicht wird. [..] § 4 Abs. 1 Die Organe der Arbeitsinspektion sind bei Verdacht auf Vorliegen einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zur Durchführung ihrer Aufgaben berechtigt …

In Anbetracht solcher Feststellungen ist es erfreulich, daß der zuständige Sachbearbeiter im Zentral-Arbeitsinspektorat, Herr KERSCHHAGL von sich gab, mit dem „KOLLEGEN“ von BILLA schon darüber gesprochen zu haben und das „PROBLEM“ bekannt sei. Es wäre von Interesse zu erfahren, egal zu welchem Zeitpunkt auch immer in der Zukunft, im Falle eines Unglückes das Arbeitsinspektorat sich gegenüber Hinterbliebenen für ein derartiges verantwortungsloses Vorgehen rechtfertigt. Wo zuständiges Personal der BILLA AG landen würde, sehen wir mittlerweile als unzweifelhaft an: Nämlich dort, wo sie hoffentlich viel Zeit verbringen werden und auf engsten Raum auch viel Zeit zum Nachdenken haben. Wie sagte die Führungskraft in unserem Interview:

„Das Problem ist Folgendes: Wir bekommen so viel Ware, daß wir gar nicht wissen, wo wir sie aufstellen sollen“.

Daraus ziehen wir folgenden Schluß: Die BILLA AG läßt NOTAUSGÄNGE und FLUCHTWEGE vorsätzlich mit Waren verstellen, damit noch mehr Profit gemacht werden kann. Das WIDERLICHE daran, daß im schlimmsten Fall das LEBEN von MENSCHEN dabei in Kauf genommen wird und der Staat spielt offensichtlich dabei auch noch mit.

2009-04-24