Bildergalerie zur Observation und investigativen Recherche zum BILLA-Skandal

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 3) 25.03.2009: Dieser Notausgang des BILLA ist nicht nur nach der Arbeitsstättenverordnung rechtswidrig verstellt, sondern zusätzlich handelt es sich um etwa 2m hoch aufgestapelte Küchenrollen, die jedenfalls leicht umstoßbare Ware im Sinne des Gesetzes sind. Links im Bild sind Waschmittel zu sehen. § 19 Abs. 1 lit 1 Arbeitsstättenverordnung: “Fluchtwege dürfen nicht durch Bereiche führen, in denen gefährliche Stoffe … in solchen Mengen vorhanden sind oder austreten können, daß diese im Gefahrenfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte unmöglich mach könnten.” Verpackungen von Waschmitteln sind mit einem GEFAHRENKENNZEICHEN versehen.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 2) 18.03.2009: Der Lokalaugenschein des Innenbereiches einer weiteren BILLA-Filiale beim Notausgang. Ein Werbeständer, der offensichtlich für das Zwischenparken der angelieferten Ware verdreht und auf die Seite geschoben wurde, steht selbst jetzt noch davor. Auch die Warenlieferung wurde vor dem Notausgang deponiert (Der Gang war mit mehreren solchen Gebinden verstellt). Auch in diesem Markt wird gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 1) 11.03.2009 – 18:22 Uhr: Dieses Fahrzeug wurde mehrmals vor dem Notausgang geparkt, während der Öffnungszeiten des BILLA, angetroffen. Es konnte einer Dienstnehmerin des BILLA zugeordnet werden. Das rechts daneben geparkte Fahrzeug, gehört ebenso einem Dienstnehmer, der auch regelmäßig vor dem Notausgang während der Arbeitszeit parkt.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 1) 26.03.2009 – 16:07 Uhr: Der Wagen eines BILLA-Dienstnehmers vor dem Notausgang geparkt.

Billa sagt der Hausverstand

BILLA, sagt der Hausverstand

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 1) 24.03.2009 – 18:01 Uhr: Eine investigative Recherche ergab, daß es sich bei diesem Dauerparker auf dem Fluchtweg vor dem Notausgang um einen Beschäftigten des BILLA-Supermarktes handelt.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 1) 26.03.2009 – 16:41 Uhr: Zum wiederholten Male ist das Kraftfahrzeug eines Beschäftigten des BILLA während der Arbeitszeit vor dem Notausgang geparkt. An diesem Tage erhielten wir durch eine investigative Recherche die Bestätigung durch BILLA-Personal, daß das Fahrzeug einem BILLA-Beschäftigten gehört.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 1) 11.03.2009 – 18:22 Uhr: Während einer Observation eines vor einem Notausgang vom BILLA geparkten Kraftfahrzeuges konnte diese Dienstnehmerin eines BILLA-Snack dem Fahrzeug zugeordnet werden. Sie begab sich zu dem Kfz, sperrte es auf, gab etwas hinein, versperrte den Wagen und kehrte an ihren Arbeitsplatz zurück. Zu einem späteren Zeitpunkt, während einer investigativen Recherche, teilte die Beschäftigte mit, daß es sich um ihr Fahrzeug handelt.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 4) 18.3.2009 – 17:50 Uhr: Diese Notausgangstüre in einer BILLA-Filiale war die Einzige, die nicht durch Ware oder sonstige Gegenstände verstellt oder an der leicht umstoßbare Ware angrenzend aufgestapelt war. Direkt am Türrahmen des Notausganges waren Großgebinde von Bier mit einem Gewicht von etwa 14kg pro Verkaufseinheit aufgestapelt.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 1) 17.03.2009 – 14:47 Uhr: Die Angestellte des BILLA-Snack bestätigt im Zuge eines investigativ initiierten Gespräches, daß der geparkte Wagen ihr gehört.

BILLA-Skandal Fluchtwege & Notausgänge

(BILLA Filiale 1) 17.03.2009 – 14:45 Uhr: Wieder ist vor dem Notausgang des BILLA das Fahrzeug der Dienstnehmerin geparkt. An diesem Tag konnte im Zuge einer investigativen Vorgangsweise von ihr in Erfahrung gebracht werden, daß es sich um ihr Fahrzeug handelt.

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