Erinnerung – Rechnungskontrolle nach jedem Einkauf unbedingt empfehlenswert

Das Produkt war mit 1,49 Euro ausgepreistBereits zurückliegend haben wir über die Notwendigkeit berichtet, nach einem Einkauf eine Kontrolle des Kassenbeleges durchzuführen. Dies unabhängig davon, in welchem Supermarkt der Einkauf getätigt wurde. Unsere Erfahrungen zeigen, daß durchschnittlich drei mal pro Monat Divergenzen zwischen dem am Warenregal ersichtlichen, und dann am Kassenzettel ausgewiesenen und kassierten Artikelpreis bestehen. Reklamationen werden vom Personal in den meisten Fällen ordnungsgemäß abgewickelt und Differenzbeträge rückerstattet, wobei dies jedoch dann oftmals auch mit aufreibenden Wartezeiten verbunden sein kann.

Beispiel vom Februar 2011 – das Produkt ist mit einem Verkaufspreis von 1,49 € ausgepreist. Nach dem Bezahlen (die Kassen beispielsweise bei LIDL, HOFER und PENNY sind so konzipiert, daß der Konsument sich tunlichst zu beeilen hat, die Waren im Einkaufswagen zu verstauen) erfolgt die Rechnungskontrolle. Das Überprüfen des Scanvorganges ist angesichts der Konstruktion der Kassen- = „Expressabfertigungsplätze“ auf Grund deren absichtlich klein gehaltenen Ablagefläche so gut wie ausgeschlossen, es sei denn, es gehen zwei Personen einkaufen, wobei eine den Scanvorgang beobachtet und die zweite die Waren im Einkaufswagen verstaut. An der Kasse wurden dann allerdings 1,69 € verrechnet und kassiert. Dies entspricht einer Differenz von 20 Cent (=2,75 öS od. 40 Pfennig). Das uns bekannte Prozedere der nochmaligen Überprüfung der Warenauspreisung beginnt, gefolgt von der Reklamation bei der Kassiererin. Diese klingelt nach einer Kollegin und dann überprüft auch diese die Produktauspreisung im Abgleich mit dem Kassenzettel. Im Endeffekt  haben wir 20 Cent zu viel bezahlt, die wir nach 11 (!) Minuten rückerstattet bekommen.

Faksimile des Kassenzettels - kassiert wurden 1,69 EuroFaksimile des Kassenzettels – kassiert wurden € 1,69

Wie sich dann herausstellte, wurde der Preis für dieses Produkt innerhalb der Filiale herabgesetzt, der vergünstigte Preis zwar bei der Ware angebracht, aber die Preisänderung des Produktes wurde vergessen, in der Computerkasse ebenso vorzunehmen. Die Firma bedauerte den Fehler und entschuldigte sich sogar mit einer kleinen Aufmerksamkeit.

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