Fallbeispiel HOFER KG – kontrollieren Sie stets die Rechnung des Einkaufes!

In einer Filiale der zum ALDI-Konzern gehörenden HOFER KG entnahmen wir am 25.10.07 aus einem zwischen Obst und Gemüse plazierten Verkaufsständer eine Packung Erdnüsse. Es handelte sich dabei um FRANK´S Erdnüsse in Schale 400g, Artikelnummer 9663 mit einer Preisausweisung von 0,89 €. Nach dem Zahlen an der Kassa überprüften wir routinemäßig die Rechnung und mußten die Feststellung machen, daß dieser Artikel mit 0,99 € verrechnet worden war. Die nochmalige Begutachtung des Preisschildes beseitigte die Möglichkeit, daß dieser Preis von 0,89 € gegebenenfalls erst mit dem Kauf einer zweiten Produkteinheit, wie in anderen Marktketten üblich, Gültigkeit hätte. Die Filialleiterin wurde aufgesucht und zu unserer Überraschung begab sie sich zuerst zu einem Verkaufsbereich, in dem viele unterschiedliche Nußsorten angeboten wurden. Dort waren FRANK´S Erdnüsse in Schale mit der gleichen Artikelnummer jedoch mit 0,99 € bepreist ausgewiesen. Darauf unser Einwand, daß wir den Artikel aus dem Angebot, das zwischen dem Obst und Gemüse plaziert ist, entnommen war. Selbst überrascht machte die Filialleiterin dort die Feststellung, daß unsere Reklamation berechtigt war, da dort ein großes Verkaufsschild den Preis von 0,89 € deklarierte. Wir bekamen die 10 Cent (1,37 öS od. 0,20 DM), die wir zuviel bezahlt hatten, zurückerstattet. Auf die Frage, wie es möglich sei, daß ein und derselbe Artikel in einem Supermarkt mit übereinstimmender Artikelnummer mit zwei unterschiedlichen Preisen ausgezeichnet wurde und dann der teurere kassiert werde, antwortete die Supermarktleiterin:

Das ist ein Fehler in der EDV.

Sie war höflich und sachlich, doch uns nach wie vor unverständlich, wie dies möglich sei.

FRANK´S Erdnüsse zu zwei unterschiedlichen Preisen bei der HOFER KGFRANK´S Erdnüsse zu zwei unterschiedlichen Preisen bei der HOFER KG

Das Preisschild weist 0,89 Euro für die Erdnüsse zwischen Obst & Gemüse ausDie HOFER KG betreibt laut Auskunft der Konzernzentrale vom 31.10.07 in Österreich 403 Märkte. Und wenn man, wie bei Konzernen üblich, davon ausgeht, daß jedes Regal und jede Verkaufsmaßnahme wie die zusätzliche Plazierung von Sonderverkaufseinheiten nach marktstrategischen und psychologischen Grundsätzen erfolgt, so wirft dies eine durchaus legitime Hochrechnung auf. Hypothetisch, unter der Vorraussetzung, daß in allen 403 Filialen FRANK´S Erdnüsse zusätzlich zwischen Obst & Gemüse zu einem Preis von 0,89 € angeboten wurden, weil die EDV zentral gesteuert wird, und in 6 Öffnungstagen nur 25 Pakete pro Filiale verkauft werden würden, ergibt dies eine Differenz von 0,10 € x 6 Öffnungstage x 403 Filialen in Summe somit 6.045.– € (83.181.- öS oder 11.823.- DM). Allerdings müßte man von dieser Summe auch ggf. die vereinzelten Reklamationen abziehen und kann ggf. auch davon ausgehen, daß wie in unserem Fall, die falsche Preisauszeichnung entfernt wird.

Am 31.10.07, 6 Tage nachdem wir den Einkauf tätigten, zeigte diese Filiale, nachdem das falsche Preisschild entfernt wurde, noch immer gar keinen Preis bei der Verkaufseinheit zwischen Obst und Gemüse zu FRANK´S Erdnüssen auf. Wir kontaktierten die Konzernleitung der HOFER KG und fragten uns bei der Vermittlung durch, wer zuständig sei uns folgende Frage zu beantworten:

Die Rechnung von unserem Einkauf belegt den kassierten Preis von 0,99 Euro für FRANK´S Erdnüsse im HOFER-SupermarktDie Rechnung von unserem Einkauf belegt den kassierten Preis von 0,99 Euro für FRANK´S Erdnüsse im HOFER-Supermarkt

Wie kann es möglich sein, daß in der HOFER KG ein und der selbe Artikel mit zwei unterschiedlichen Preisen angeboten wird?

Nachdem das "falsche" Preisschild entfernt wurde, fehlt nach 6 Tagen die Preisauszeichnung bei den Erdnüssen zwischen Obst und GemüseNachdem das „falsche“ Preisschild entfernt wurde, fehlt nach 6 Tagen die Preisauszeichnung bei den Erdnüssen zwischen Obst und Gemüse

Wegen bereits nicht gerade positiver Erfahrungen mit Presseanfragen, die wir im Zuge der Reportage „Giftstoffe und Verunreinigungen in der BIO-Hirse der HOFER KG“ gemacht hatten, übermittelten wir die Frage fernmündlich mit dem Zusatz, daß wir um Beantwortung innerhalb von 48 Stunden ersuchen. Überrascht wurden wir vom Hinweis der Dame, daß für die Beantwortung Herr Generaldirektor Armin BURGER zuständig sei. Der Chef macht’s persönlich …

Der gleiche Artikel bei der HOFER KG in einem anderen Verkaufsbereich für 0,99 EuroDer gleiche Artikel bei der HOFER KG in einem anderen Verkaufsbereich für 0,99 Euro

Der Rückruf erfolgte dann tatsächlich innerhalb von 30 Minuten wobei Herr BURGER einleitete, daß er sich kein „Ultimatum“, wie er es formulierte, stellen lasse. Darauf unsererseits der Hinweis, daß unsere Erfahrungen zur Causa zur einschlägigen Artikelseite der Reportage „Stechapfelsamen“ nicht gerade positiv in Punkto Anfragen an die HOFER KG zu beurteilen sind, deshalb verzichteten wir auch auf eine schriftliche Anfrage. Während die Thematik der Stechapfel-Causa nur kurz angerissen wurde, schien das Gespräch um den aktuellen Sachverhalt auf Konfrontationskurs zu gehen, da wir uns vorerst weigerten, den Artikel namentlich und den Filialenstandort zu nennen. Bis zu dem Punkt, als Generaldirektor BURGER dann unerwartet von „plumpen Anschuldigungen“ sprach.

Nun denn, dann die Fakten auf den Tisch – der Tonfall in dem Telephonat veränderte sich dann zunehmend. Während Herr BURGER vorerst von der Möglichkeit sprach, daß es sich um einen Abverkaufsartikel, wie z.B. Restposten handeln könnte, verblaßte diese Option angesichts der Fakten. Letztlich führte der Chef von der HOFER KG die in letzter Zeit gestiegenen Rohstoffpreise ins Treffen und führte aus, daß die Preisänderungen „nicht richtig kommuniziert“ wurden und es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz gehandelt hat. Schon beim Ansatz unsererseits bezüglich der oben ausgeführten Hochrechnung meinte Herr BURGER, daß diese keinesfalls zulässig wäre.

Wir können naturgemäß keinerlei Angaben darüber machen, wie viele Konsumenten FRANK´S Erdnüsse anstelle von 0,89 € um 0,99 € eingekauft haben. Doch eines wissen wir mit Sicherheit, selbst wenn Kunden der HOFER KG die Nüsse aus dem Nußbereich um 0,99 € erworben haben und irgendwo in der selben Filiale das gleiche Produkt zeitgleich um 10 Cent billiger angeboten wird, so ist diesen auch nur der billigste Preis bei der Bezahlung an der Kassa zu verrechnen.

Faksimile der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Werbeaussendung der HOFER KG - FRANK´S Erdnüsse zu einem VK von 0,99 EuroFaksimile der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Werbeaussendung der HOFER KG – FRANK´S Erdnüsse zu einem VK von 0,99 Euro

Der Vorgang hat wieder einmal mehr bewiesen, wie wichtig es ist jeden Einkauf zu überprüfen. Aber auch ein zweiter Aspekt kam hinzu, der bis dato auch unsererseits unbeachtet geblieben ist: Der aktuelle Postwurf der HOFER KG, den der Durchschnittskonsument stets als verbilligte Werbeangebote klassifiziert, bietet auf seiner vorletzten Seite FRANK´S Erdnüsse in der Schale 400g Beutel für 0,99 € an. Also der vollkommen reguläre Ladenpreis der HOFER KG – wer achtet schon auf die Rahmenüberschrift „aus unserem Sortiment“? – somit keine Sonderangebote, sondern „normale“ Sortimentsware!

080511

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