Zu der Klage der HOST EUROPE GmbH gegen das Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL

Die Gerichtsverhandlung ist für den 7.2.2007 am Landgericht Passau anberaumt worden. Am 31.1.07 erwidert RA PETERS (Kanzlei Sinzger & Partner) die Klagebeantwortung für HOST EUROPE, nur wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung, mit einem 16 Seiten umfassenden Schriftsatz. Auf Seite 3 schreibt der Jurist u.a. zu dem Fakt, daß HOST EUROPE auch eigene Werbung auf der „abgedrehten“ Internetpräsenz geschaltet hat:

Eigenwerbung auf der abgedrehten Website des Kunden von und für HOST EUROPEhier die Werbung von HOST EUROPE – Screenshot von der abgeschalteten Webpräsenz firewallinfo.de (zur Vergrößerung Klick auf das Bild)

Es trifft daher keineswegs zu, dass die Abschaltung zur Platzierung von Werbung der Klägerin erfolgte.

Hierbei sei auf folgenden Text aus dem beklagten Artikel hingewiesen: Etwas fassungslos machte dann die Feststellung, daß anstelle eines Hinweises auf die vorübergehende nicht Erreichbarkeit sämtlicher Internetpräsenzen des Hackeropfers Berger und seine Network-Secure GbR, dann durch Host Europe wie folgt eingeblendet wurde:

Diese Internetpräsenz befindet sich noch im Aufbau. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.,

begleitet von einem großflächigen Werbebanner von Host Europe.

Mit keinem Wort wurde unsererseits publiziert, daß die Abschaltung ZUR Platzierung von Werbung von HOST EUROPE erfolgte! Ein Beispiel wie Juristen, und diese Feststellung konnten wir schon in zahlreichen Verfahren machen, Inhalte unsachlich, falsch und verfälscht darstellen.

Abschaltung von contentschmiede.deAbschaltung von contentschmiede.deBemerkenswert ist jedoch ebenso die Feststellung, daß HOST EUROPE mehrfach mit plötzlichen Internetpräsenzabschaltungen die eigenen Kunden „beglückt“ und dabei wieder zum eigenen Vorteil Werbeschaltungen vornimmt. Beispiele: Am 24.1.07 unter „Und wieder war die Site weg“ sowie am 30.1.07 unter „Argh!“ berichtet der Portalbetreiber von contentschmiede.de entrüstet über seinen Webhoster HOST EUROPE, der ihn „abschaltete“ und kommentiert den Vorgang wie folgt:

Freunde, hört auf mit diesem Quatsch und legt nicht so viele Domains auf eure wohl ein wenig unterdimensionierten Server – da denke ich immer an Fisherman’s Friend: sind sie zu stark, bist du zu schwach.

In der Gerichtsverhandlung am 7.2.07 wurde vom Richter des Landgericht Passau den Juristen von HOST EUROPE nahegelegt die Klage zurückzuziehen – dieser Empfehlung kam der Konzern jedoch nicht nach.

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2007-02-01