Nachrichtenmagazin DER GLÖCKEL zur Klage von HOST EUROPE wegen Hacker-Story

Im Zuge umfangreicher internationaler Hackerangriffe während des Israel-Libanon Konfliktes im Sommer 2006 haben wir zwei Exklusivreportagen über unterschiedliche Okkupationen von Internetseiten durch pro Libanon orientierte Kriminelle in Deutschland und Österreich publiziert. In einem Fall war eine Webpräsenz einer Volkshochschule in Österreich und bei dem zweiten Fall ein Internet-Informationsportal zum Thema Websicherheit von Hackern geknackt worden. Zusätzlich kam es beim letztgenannten Hacker-Opfer zu einem fremdverursachten Massen-SPAM-Versand.

Eine dieser Reportagen, die zusätzlich eine Internetpräsenz eines renommierten IT-Sicherheitsfachmannes in Deutschland betraf, dessen Webhoster, die HOST EUROPE GmbH in Köln die Möglichkeit hatte die umfassenden Anfrage vom Chefredakteur Walter Egon Glöckel zu beantworten, begnügte sich jedoch mit einer als oberflächlich zu bezeichnenden Stellungnahme zu dem Sachverhalt und den daraus gezogenen Schlußfolgerungen sowie dem Vorwurf der falschen Täterbezichtigung. Die HOST EUROPE GmbH, teilte dem Hackeropfer nämlich wie folgt mit:

Wir sind darauf aufmerksam geworden, dass Sie über Ihr Paket Werbe-E-Mails (sog. SPAM) versenden bzw. versendet werden bzw. mittels SPAM eine oder mehrere Domains bewerben bzw. beworben werden, die Sie als Webhosting-Paket bei uns führen …

Faksimile aus der e-Mail von HOST EUROPE an das Hacker-OpferFaksimile aus der e-Mail vom Kundendienst von HOST EUROPE an deren Kunden vom 13.8.06, 23:08 Uhr

Hätten die Mitarbeiter auch diesen Punkt betreffend, mehr Sorgfalt an den Tag gelegt, dann wäre Ihnen aufgefallen, daß der IT-Sicherheitsfachmann NICHT im Besitz der beworbenen Domain ist, die einem Glückspielportal im Ausland zuzuordnen ist und schon gar nicht in seinem Webhosting-Paket enthalten ist. Sie titulierten das Opfer als Verursacher und somit als Täter.

Faksimlie der vom HOST EUROPE übermittelten BeschwerdeFaksimile der vom Kundendienst von HOST EUROPE an das Hacker-Opfer übermittelten Beschwerde vom 13.8.06, 23:08 Uhr

Der Sachverhalt resultierte dann publizistisch in der Reportage mit dem Titel: „Wie HOST EUROPE ein Hackeropfer zum Täter wandelt“ – zusätzlich nahm der Konzern sämtliche Internetpräsenzen des Opfers der Hackerangriffe einfach vom Netz und ersetzte sie durch eigene Firmenwerbung, ohne jeglichen Hinweis auf eine nur vorübergehende Nichterreichbarkeit der Informationsportale. Bei dem Traffic, den diese jedoch haben, ein Aspekt für sich. Prompt nach unserer Intervention bei HOST EUROPE wurden dann die Webpräsenzen wieder freigeschaltet (!).

Nach einigen Wochen langte dann von der Kanzlei SIWE Rechtsanwälte SINZGER & PARTNER aus Passau, die im Auftrag von HOST EUROPE tätig wurden, ein Brief ein. Die Reportage sollte VOLLSTÄNDIG aus dem Netz entfernt werden. Sollte dies nicht geschehen, dann …

Die Klagebeantwortung beim Landgericht Passau wurde seitens der anwaltlichen Vertretung von DER GLÖCKEL, von Rechtsanwalt Klaus WALKERLING aus Mühlheim/Ruhr nunmehr fristgerecht eingebracht. Die Klage wegen „Unterlassung rufschädigender Äußerung“ ist von der HOST EUROPE GmbH mit einem Streitwert von € 20.000.- festgelegt worden und wird vom Landgericht Passau unter der GNr: 4 O 880/06 geführt.

UPDATE 20.3.2007

Das Landgericht Passau lehnte einen Antrag von Hosteurope auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung bereits im September 06 ab – die Redaktion erlangte jedoch erst im Februar 07 davon Kenntnis.

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2006-12-19