Unternimmt eBay Zwangsmaßnahmen?

Vom 22. auf den 23. Juni 04 löschte der eBay-Konzern in der Eingabemaske für Verkäufer nur eine einzelne kleine Option. Diese wurde jedoch von allen Verkäufern, die eigene Bilder in ihrer Auktion integrieren wollten, immer angeklickt. Die Folgen sind jedoch von beträchtlicher Größenordnung, die Vorgangsweise jedoch passend in das Bild eines Konzernriesen, der Dividenden- und Aktienkurse als ausschließliches Leitmotiv gewählt zu haben scheint. Diese Zeilenlöschung kann nur einem Grund dienen: Mehreinnahmen durch Bildeinstellungen bei eBay.

Screenshot der Maske vor dem 23. Juni 2004Screenshot der Maske vor dem 23. Juni 2004

Eine Verkäufer-Grundregel für den erfolgreichen Internet-Auktionshandel, die Interessenten bringen soll, ist eine ausführliche und qualitativ hochwertige bildliche Darstellung der zum Verkauf stehenden Gegenstände. Je ausführlicher und umfangreicher eine Bebilderung vorgenommen wird, umso besser für potentielle Käufer. Für das Bebildern einer Auktion stehen dem Anbieter zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen kann er den eBay-eigenen Bildservice in Anspruch nehmen, der ab dem zweiten Bild kostenpflichtig ist, oder den persönlichen Bilderservice verwenden. Während im ersten Fall ein oder mehrere Bilder von der eigenen Festplatte auf die Systeme von eBay hochgeladen werden, in Folge ggf. komprimiert und in standardisierte Größen gewandelt werden, kann das eBay-Mitglied beim „eigenen Bilderservice“ Bilder auf einem eigenem Verzeichnis im Web lagern und von der Auktion Eingabemaske vom 23.6.2004aus dorthin verlinken. In diesem Fall hat der Auktionseinsteller auf jeden Fall schon Geld gespart und kommt zusätzlich in den Genuß, daß er entsprechend des einzustellenden Artikels die Anzahl der Bilder und auch deren Größe selbst wählen kann. Bis zum 22.6.2004 war in der Verkaufsmaske von eBay, sofern ein Mitglied auf diese Weise seinen Artikel mit Photos versah, nur eine Markierung bei dem Satz „Diese Beschreibung enthält bereits eine Bild-URL für meinen Artikel“ zu setzen. Somit erkannte das eBay-System, daß ein oder mehrere Bilder der Artikelbeschreibung beigefügt wurden und kennzeichnete in den Suchergebnis-Seiten das Angebot mit einem entsprechenden Symbol.

Eingabemaske vom 23.6.2004Eingabemaske vom 23.6.2004

eBay-Bilderdienst auf 12  Bilder aufgestockt

Diese Option wurde von eBay jedoch ersatzlos gestrichen. Auf den ersten Blick keine bedeutende Angelegenheit. Der eBay-eigene Bilderservice wurde im Vorfeld von 6 möglichen auf 12 Bilder aufgestockt, wobei ab dem zweiten Bild für Österreich 15 und für Deutschland 16 Cent fällig werden; Sondergrößen gegen Aufpreis möglich. Der Haken an der Sache: Wenn der Verkäufer den Link zu seinen extern gelagerten Bildern nicht in der Eingabemaske hinterlegt, sondern wie bisher üblich in seinen eigenen HTML-Code integriert, erkennt das System die Auktion nicht als bebildert und unterlässt die Kennzeichnung in den Suchergebnissen. Kennt man das Verhalten von Kaufinteressenten, dann ist der Großteil der Auktionen, die ohne Bildzusatz gekennzeichnet sind, Auktionen die fernab des Interesses der Öffentlichkeit ablaufen und kaum Erfolg haben. Wer kauft schon gerne die Katze im Sack – das Bild ist ein wesentliches Kriterium.

Für den „Eigenen Bilderservice“ steht jedoch weiterhin nur eine Web-Adresse zur Verfügung. Jetzt hat ein von dieser Löschung betroffener Verkäufer folgende Möglichkeiten, die zu unterschiedlichen Resultaten führen:

Kosten für unterschiedliche Bildbeifügungen (unterschiedliche Größen) ab dem 2. BildKosten für unterschiedliche Bildbeifügungen (unterschiedliche Größen) ab dem 2. Bild

1. Die Artikeleinstellung wird in gewohnter Manier vorgenommen, wobei die Bilder in die HTML-Artikelbeschreibung integriert werden. Eine entsprechende Kennzeichnung in der eBay-Maske kann nicht mehr vorgenommen werden. Resultat: Auktion ist mit Bildern versehen, diese werden jedoch nicht mehr erkannt, die Auktion ist als solche ohne Bilder ausgewiesen;

Live-Ansicht einer entsprechend eingestellten Auktion (Auktion nicht mehr einsehbar)

obwohl die 4. Auktion von oben mit Bildern versehen ist, weist das eBay-System die vorhandenen Bilder nicht mehr ausobwohl die 4. Auktion von oben mit Bildern versehen ist, weist das eBay-System die vorhandenen Bilder nicht mehr aus

2. In die Artikelbeschreibung werden Abbildungen wie zuvor integriert und zusätzlich wird die Web-Adresse eines einzelnen Bildes in die Verkaufsmaske eingetragen. Dies hat zur Folge, daß die Auktion zwar als mit Bildern versehen ausgewiesen wird, jedoch die gewohnte Gestaltung der Artikelbeschreibung zu Fall kommt: Da das Bild am Ende der Artikelbeschreibung getrennt angefügt wird, geht eine möglicherweise geplante Symmetrie des Layouts verloren. Abgesehen davon, welches Bild soll man auswählen? Es handelt sich um die gleiche Abbildung, die beim Seitenaufruf als kleine Abbildung links im Browserfenster erscheint;

Live-Ansicht einer entsprechend eingestellten Auktion (Auktion nicht mehr einsehbar)

3. Der Verkäufer kommt dem beabsichtigten Ziel von eBay nach, scheut den Mehraufwand, verwendet den eBay-Bilderservice und zahlt ab der zweiten Abbildung zusätzlich. Für eBayer, die zahlreiche, eher weniger wertvolle Artikel einstellen, die vielleicht nur ein paar Euro bringen, würde sich dieser Aufwand nicht mehr lohnen. Eine eingeschränkte bildliche Darstellung würde sich zusätzlich nachteilig auswirken.

Live-Ansicht einer entsprechend eingestellten Auktion (Auktion nicht mehr einsehbar)

Für diese Variante verteuerte sich die Auktion für ein Bild um 16 CentFür diese Variante verteuerte sich die Auktion für ein Bild um 16 Cent

Unser Tip: verfahren Sie wie bisher, legen Sie sich ein zusätzliches Bild von 1×1 Pixel an oder fertigen Sie eine kleine Graphik, die Sie als Logo einsetzen und verweisen Sie in der Eingabemaske des eigenen Bilderservice auf diese URL des eigenen Bildes. Dies beeinträchtigt keinesfalls Ihre Auktionsgestaltung und wenn eBay selbst solche Wege beschreitet, dann erfordern besondere Umstände eben auch besondere Maßnahmen.

Live-Ansicht einer eingestellten Auktion mit Bild 1×1 Pixel
Live-Ansicht einer eingestellten Auktion mit Logo als Bild
(Auktionen nicht mehr einsehbar)

Es vergeht kein Monat, in dem zahlreiche eBay-Mitglieder nicht um ihr Geld oder Mühen ihrer Artikeleinstellungen gebracht werden. Betrugsfälle nehmen zu, wenn Sie zum Beispiel als Anbieter um ihren Verkaufserlös gebracht wurden und die Verkaufsprovision von eBay rechtzeitig zurückgefordert haben, so hat eBay dennoch an Ihren Einstellungsgebühren verdient. Die Löschung von „Diese Beschreibung enthält bereits eine Bild-URL für meinen Artikel“ konnten wir bei keiner eBay-Presse- oder Systemfehlermeldung, weder in Deutschland noch in Österreich, vorfinden. Woran das wohl liegen mag?

eBay Mitteilungen am 23.6.2004 Österreich-PortaleBay Mitteilungen am 23.6.2004 Österreich-Portal

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eBay Mitteilungen am 23.6.2004 Deutschland-PortaleBay Mitteilungen am 23.6.2004 Deutschland-Portal

In der eBay-Zentrale Österreich haben wir am 23.6. Vormittag bei Frau Mag. Karin FISCHER um eine dringende Stellungnahme bezüglich dieses Sachverhaltes ersucht, die jedoch bis Artikelverfassung noch nicht eingetroffen ist. Diese Streichung wird unsererseits deshalb als Zwangsmaßnahme bezeichnet, da in praktizierter Art und Weise kein gleichwertiges Resultat bei Auktionseinstellung mehr zustande kommt, das demjenigen von zuvor entspricht, außer man bedient sich kleiner Tricks. Keine gute Entwicklung, der Ruf nach eBay-Alternativen wird immerfort lauter und die Zahl der Geschädigten nimmt stetig zu. Verfolgt man beispielsweise eBay-Foren, trifft man immer wieder auf Kleine, die auf der Strecke blieben, weil Einstellgebühren nicht mehr in Relation zur Arbeit und Ergebnis steht, wenn man den eBay-Bilderservice in Anspruch nimmt.

Update vom 24.6.2004 telephonische Stellungnahme seitens eBay

Frau Mag. Karin FISCHER von eBay-Österreich entschuldigte sich für die verzögerte Antwort seitens eBay. An der Löschung der Option soll ein technischer Fehler schuldtragend sein. Es werde gegenwärtig an der Behebung gearbeitet. Unsere Frage, warum denn, wie bei Systemfehlern ansonst üblich, keine entsprechende Meldung unverzüglich über das eBay-Informationsportal verlautbart wurde, blieb unbeantwortet. Unserem Ersuchen, die Stellungnahme auch schriftlich zu übermitteln, konnte nicht nachgekommen werden. Der Pressesprecher von eBay, Herr GÜNTERT, befände sich derzeit in den USA.

Bis zum 24.6.2004, 22.00 Uhr, somit etwa 40 Stunden nach angeblich nicht beabsichtigter Löschung der Option, liegt weder eine Fehlermeldung in den Portalen von eBay Deutschland und Österreich, noch eine Veränderung der Eingabemaske vor! (Marktplatz- & Systemmitteilungen)

Update: 29.6.2004, 13.15 Uhr

Am 29.6.2004, 13.04 Uhr erfolgte redaktionell nochmals eine Rückfrage bei Frau Mag. FISCHER von eBay-Österreich. Es wurde unsererseits ausdrücklich darauf hingewiesen, daß seitens eBay am 24.6. ein Fehler als Ursache deklariert wurde, jedoch bis dato noch immer keine Fehlermeldung in den Portalen angeführt ist und auch keine Herstellung des ursprünglichen Zustandes erfolgte. Frau Mag. FISCHER gab an unsere Urgenz weiterzuleiten. Wir ersuchten, daß uns der Pressesprecher von eBay, Herr GÜNTERT, kontaktieren möge.

Der gesamte Sachverhalt rückt in ein Licht, der unserer Darstellung entspricht. Bestätigt sich dies, dann sei festgehalten, daß wir als Medium und Informationsträger für eine breite Öffentlichkeit angelogen wurden. De Fakto bringt diese Systemänderung Mehreinnahmen für eBay, die weit über den Rahmen des Begriffes „Körbergeld“ liegen.

Update: 21.7.2004, 10.00 Uhr

Am heutigen Tage, somit 29 Tage nach Löschung der Option, konnte deren Wiedervorhandensein festgestellt werden. Nachdem jedoch seit Entfernung keine Fehler-/Systemmitteilung an die eBay-Gemeinschaft in den unterschiedlichen Mitteilungsportalen erfolgte, ist davon auszugehen, daß eBay dem öffentlichen Druck sowie dem der Mitgliederschaft nachgegeben hat. Selbst bei den zwischenzeitlich weiteren erfolgten Telephonaten mit eBay-Österreich sowie der deutschen Pressestelle von eBay, kam der Konzern dem Ersuchen um schriftliche Stellungnahme nicht nach. Im Sinne des Konsumenten ist letztendlich das Resultat der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes jedoch erreicht.

052406

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