Suggestion in der Werbung – Fallbeispiel bauMax AG

Faksimile aus dem Werbeprospekt vom bauMax

Vor annähernd 11 Jahren, am 22.6.1998 wurde in der niederösterreichischen Stadt Schwechat eine Filiale der Baumarkt-Kette bauMax der bauMax AG eröffnet. Auf Grund seines Sortiments und seiner Verkaufsfläche wird dieser Heimwerkermarkt auch als „Mega bauMax-x“ bezeichnet. Irgendwann begann der Konzern innerhalb dieses Marktes mit Umbauarbeiten einzelner Markt-Abschnitte – doch aus unserer Sicht wesentlich dabei: Der Baumarkt war durchgehend für die Kunden geöffnet und nie, auch nicht vorübergehend geschlossen, so die fernmündliche Auskunft auf unsere Nachfrage bei der Leiterin für Öffentlichkeitsarbeit, Frau Mag. Susanne SCHENK.

Dennoch fand sich am 18.3.2009 eine Postwurfsendung in den Briefkästen zahlreicher Haushalte mit einem mehrseitigen Werbeprospekt des Mega bauMax-x, der mit „SONDERAUSGABE“ und „SENSATIONELLE ERÖFFNUNGS-ANGEBOTE“ beschrieben ist und wie folgt titelt:

Mega-Ansturm auf Mega-bauMax: Schwechat dreht durch!. Gültig von 16.3. – 21.3.2009

und diesem Werbeprospekt ist zur „Untermauerung“ des sogenannten „Mega-Ansturms“, der scheinbar bei der WIEDERERÖFFNUNG stattfand ein Foto beigefügt.

Diese Menschen standen mit Sicherheit nicht am 16.3.09 in Schwechat vor der TüreDiese Menschen standen mit Sicherheit nicht am 16.3.09 in Schwechat vor der Türe

Ja, im Computerzeitalter ist schon Vieles möglich, wenn man aber berücksichtigt, daß die vermeintlich WIEDERERÖFFNUNG am 16. erfolgte und zwei Tage später in den Postfächern diese Werbung liegt, die scheinbar über dieses Ereignis mit einem Foto berichtet doch fragwürdig, vor allem dann, wenn man in Kenntnis der Gestehungs- und Produktionsabläufe von Werbeprospekten ist – vom Postweg gar nicht zu sprechen …

Das Foto, welches den angeblichen „Ansturm“ zeigt, wurde jedoch offensichtlich nicht bei der fälschlich bezeichneten Wiedereröffnung am 16.3. in Schwechat gemacht, sondern soll dem oberflächlichen Betrachter eine freudige Menschenmenge suggerieren und letztlich die Schlagzeilen visuell untermauern.

„Die Macht des Bildes“ – den Konsumenten manipulieren. Genau betrachtet kann von einem „Ansturm“ gar nicht die Rede sein, denn es sind nur 7-8 Menschenreihen mit etwa 31 Personen und dahinter eine leere Fläche zu sehen.

bauMax suggeriert mit diesem Foto dem Konsumenten ein Szenario, das am 16.3. in Schwechat nicht stattgefunden hat, denn es gab mit Sicherheit keine Kunden, die mit Sommerbekleidung und Sonnenbrillen in freudig ausgelassener Stimmung vor den Türen standen. Tatsächlich war es an diesem Tag zum Zeitpunkt der „Wiedereröffnung“ laut Auskunft des Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, Herrn Mag. Andreas JÄGER, der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZMAG) in Schwechat kalt, sehr kalt wie wir meinen, mit 6,2° Celsius und zusätzlich bedeckt bis stark bewölkt.

Faksimile aus der 1. Stellungnahme vom bauMax - auch uns versuchte man mit der "Wiedereröffnung" in die Irre zu führenFaksimile aus der 1. Stellungnahme vom bauMax – auch uns versuchte man mit der „Wiedereröffnung“ in die Irre zu führen

Die bauMax AG-Darstellung folgt NUR der Werbepsychologie, sie manipuliert – oder denken Sie, daß eine in Winterbekleidung ggf. frierende Menschengruppe mit Hauben und Schal Sie positiv beeinflussen würde jetzt und gleich den Markt zu besuchen?

Kleingedrucktes zu DauertiefpreisenKleingedrucktes zu Dauertiefpreisen

Und so nebenbei zum Stichwort SUGGESTION eine Frage: Was glauben Sie wie lange ein Verkaufspreis beim bauMax, der als DAUERTIEFPREIS deklariert ist, mindestens Gültigkeit hat?

A: 1 Jahr
B: 6 Monate oder
C: 30 Tage

Antwort C ist richtig. Das steht auch in diesem Prospekt, allerdings auf der letzten Seite im „Kleingedruckten“.

Gültigkeit von Dauertiefpreisen beim bauMax-x

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Suggestion:  geistig- seelische Beeinflussung eines Menschen [mit dem Ziel, ihn zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen]. Auszug aus dem Bedeutungswörterbuch DUDEN
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Die Abbildung von Teilen des Werbeprospektes der bauMax AG erfolgt ausschließlich zur Dokumentation und Veranschaulichung des Sachverhaltes. Die jeweils bestehenden Urheberrechte werden dadurch nicht berührt und verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

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