Die Europäische Union zur Kennzeichnung und Verpackung von Erzeugnissen: Freigabe von Packungsgrößen – aus der Internetpräsenz der EU:
Die Rechtsvorschriften über Packungsgrößen sollen sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene aufgehoben werden, damit Verbraucher und Hersteller von Konsumgütern größere Freiheit genießen. Dies betrifft Lebensmittel, aber auch alle anderen Arten von verpackten Erzeugnissen wie Waschmittel, Wolle, Lacke usw.
RECHTSAKT
Richtlinie 2007/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Festlegung von Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen, zur Aufhebung der Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG des Rates und zur Änderung der Richtlinie 76/211/EWG des Rates.
Mit 11. April 2009 traten weitere Bestimmungen der Rechtsverordnung in Kraft, dessen Auswirkungen wir an Hand von Fallbeispielen aufzeigen. Die Industrie und der Handel profitiert mit Sicherheit von den Gesetzesänderungen.