„wohnst du noch oder lebst du schon?„, so lautet ein bekannter Werbeslogan von IKEA. Die Verwendung des „Du“ in der Werbung wurde nicht nur durch IKEA salonfähig, sondern auch durch die zunehmende Verbreitung des Internets (Foren etc). Irgendwie dann auch kaum mehr verwunderlich, wenn Jungendliche gegenüber Erwachsenen es an höflichen Umgangsformen mangeln lassen …
IKEA ist per DU mit seinen Kunden – IKEA Brunnthal (D)
Während sich Unternehmen zielgruppenorientiert in ihren Werbekampagnen jeweils die passende Anrede, entweder per SIE oder per DU mit den Konsumenten zu sein wählen, dürfte sich der APPLE-Konzern in eine Zwitterhaltung positioniert haben. So findet sich auf der Beschreibung für die Einlösung der Ladebons für iTunes mit dem auch Produkte für den iPod bezogen werden können, folgende Anweisungen:
1. Öffnen Sie iTunes und klicken Sie auf „iTunes Store“.
2. Klicken Sie auf „Einlösen“.
3. Kratzen Sie die Beschichtung ab und geben Sie den Code ein.
4. Lade Deine Inhalte und dann viel Spaß.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten warum APPLE in seiner Anleitung vom SIE auf DU wechselt:
Möglichkeit A: Konsumenten die das 13. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen zwar in einem Geschäft einen iPod kaufen, jedoch keinen Account bei iTunes eröffnen mit dem sie kostenpflichtige Downloads durchführen können(!?). Dies regeln die Geschäftsbedingungen von iTunes, die auch auf der Ladebon-Karte aufgedruckt sind. Die Nachwuchsgeneration ist oftmals auf die Einrichtung eines Accounts durch einen Erziehungsberechtigten/Erwachsenen angewiesen, oder Betroffene müssen bei der Angabe ihres Geburtsdatums einfach lügen. (Was beispielsweise auch bei einer Accounteinrichtung bei Facebook praktiziert wird). Und vielleicht weiß APPLE dieses Fakt und verwendet daher bei den Punkten 1 bis 3 das SIE in der Anrede des Konsumenten; Runterladen tut ja dann auch das Kind / der Jugendliche, womit die Anrede DU passend wäre.
Apple-Anleitung für iTunes-Ladebon-Einlösung
Möglichkeit B: Bei APPLE ist es nicht anders, wie bei Hunderten anderen Unternehmen: man sparte bei der Übersetzung und so kam es zu der unterschiedlichen Anrede.
Wir tendieren als Ursache zur Möglichkeit A, können jedoch nicht nachvollziehen, warum einerseits ein Gebrauchsgegenstand im Handel von jedem 10-jährigen gekauft werden kann, der zweckausgerichtete Betrieb, beispielsweise das Runterladen von Musikdateien erst ab einem Alter von 13 Jahren möglich ist.
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