Laut Definition des Meyers Großem Handlexikon aus 1988 steht für WERBUNG wie folgt: „Werbung in der Wirtschaft: alle Maßnahmen zur Beeinflussung von Menschen[gruppen] zwecks Förderung des Absatzes.“ Das Große Universal Lexikon vom Corvus Verlag Berlin aus dem Jahr 1976 ergänzt etwas umfassender – zu dem Begriff WERBUNG: „Werbung, die mehr planmäßige (Reklame) Einflußnahme besonders von…