UPC verrechnete Kunden fragwürdige Konventionalstrafe

upcEtwas überrascht erhielt ein Kunde der UPC Austria GmbH im Zuge der Monatsabrechnung einen Posten in Höhe von 217,97 € vorgeschrieben. In Anbetracht der doch viel geringeren Monatsgebühr ein auffällig hoher Posten, der unter „GS Konventionalstrafe – Gerät“ ausgewiesen wurde. Im Zuge der fernmündlichen Reklamation beim Kundendienst von UPC wurde dem Kunden mitgeteilt, daß diese Konventionalstrafe zur Vorschreibung gelangte, weil dem Kunden ein zweites Internetmodem übergeben und das Erste nicht retourniert wurde. Das Paradoxum jedoch ist, daß der UPC-Kunde niemals ein zweites Modem erhielt. Zusätzlich teilte die Dame im Call-Center des Kundendienstes mit, daß von dieser falschen Vorschreibung etliche Kunden betroffen wären.

Wir nahmen darauf mit der Pressestelle von UPC Kontakt auf und ersuchten u.a. um Stellungnahme zu dem obigen Sachvortrag und Beantwortung folgender Fragen:

a) Wie ist es möglich, daß ein Unternehmen an seine Kunden eine als „Konventionalstrafe“ deklarierte Vorschreibung richtet, die weder inhaltlich noch sachlich gerechtfertigt erscheint?

b) An wie viele Kunden ist tatsächlich fälschlicherweise die Vorschreibung der Konventionalstrafe gerichtet worden?

Die Pressestelle antwortete wie folgt:

Leider ist es uns nicht möglich, zu Verrechnungen allgemeine Auskünfte zu geben. Wenn Sie uns einen Kundennamen nennen, bei dem die Konventionalstrafe ungerechtfertigt verrechnet wurde, leite ich die Daten gerne an meine Kollegen von der Kundenbetreuung weiter. Diese haben die Möglichkeit, Kundendaten und -protokolle einzusehen und werden recherchieren, was im Fall dieses konkreten Kunden korrekter oder auch fälschlicher Weise verrechnet wurde. Bitte beachten Sie aber, dass für eine derartige Beauskunftung aus Datenschutzgründen das schriftliche Einverständnis des Kunden nötig ist.

Faksimile aus der Stellungnahme der UPC Austria GmbHFaksimile aus der Stellungnahme der UPC Austria GmbH

Nachdem die Mitarbeiterin von UPC am Telefon jedoch gegenüber dem Kunden angab, daß „etliche Kunden“ von der falschen Vorschreibung betroffen waren, machten wir keine kundenspezifischen Angaben. Wir vertreten/vertraten den Standpunkt, daß die Firma alle entsprechenden, als Konventionalstrafen, deklarierte Posten überprüfen sollte.

In der Post des Kunden fand sich dann die Gutschrift über die Konventionalstrafe in der Höhe von 217,97 €.

Faksimile der Gutschrift von UPCFaksimile der Gutschrift von UPC

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